Allgemeine Geschäftsbedingungen
augenschein design
Dipl.-Designer (FH) Andreas Strunz
Schnepfenreuther Hauptstrasse 38
90425 Nürnberg
A: Geltungsbereich / Allgemeines
A.1 Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von augenschein design (Auftragnehmer) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
A.1.2 Wenn der Auftraggeber den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären.
A.1.3 Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung sowie für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.
A.1.4 Die gemeinsamen Bestimmungen ((A) und (E)) gelten unabhängig von der Art der beauftragten Leistung.
A.1.5 Je nach beauftragter Leistung gelten zusätzlich die Bedingungen „Grafikdesign“ (B), „Webdesign“ (C), „Fotografie“ (D).
A.2. Urheberschutz und Nutzungsrechte
A.2.1 Das Auftragswerk
Der an augenschein design erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag (Auftragswerk). Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechtes und des Urheberrechtsgesetzes.
A.2.2 Die Arbeiten (Entwürfe und Werkzeichnungen) des Auftragnehmers sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Für die Arbeiten verwendete Vorschläge des Auftraggebers begründen kein Miturheberrecht.
A.2.3 Ohne Zustimmung des Auftragnehmers dürfen seine Arbeiten einschließlich der Urheberzeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung auch von Teilen des Werkes ist unzulässig.
A.2.4 Die Werke des Auftragnehmers dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber mit der Zahlung des festgesetzten Honorars.
A.2.5 Wiederholungsnutzungen (z.B. Nachauflage) oder Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Produkt) sind honorarpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung des Auftragnehmers. Ausgenommen davon sind Logos, die inkl. aller Nutzungsrechte abgegeben werden.
A.2.6 Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Auftragnehmers erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe der Arbeiten ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
A.2.7 Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung des Auftragnehmers.
A.2.8 Über den Umfang der Nutzung steht dem Auftragnehmer ein Auskunftsanspruch zu.
A.3. Auftragsannahme
A.3.1 Die Auftragsannahme erfolgt grundsätzlich in schriftlicher Form nach Abgabe eines Kostenvoranschlags und dessen Zustimmung durch den Auftraggeber.
A.3.2 Erfolgt nach Abgabe eines Kostenvoranschlags kein Auftrag, so wird der Kostenvoranschlag mit EUR 75,- (zzgl. MwSt.) berechnet.
A.3.3 Soweit der Auftragnehmer Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese erst dann vom Auftragnehmer anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.
A.4. Honorar
A.4.1 Der Auftraggeber erwirbt das Nutzungsrecht gemäß Punkt A.2. mit Zahlung des vereinbarten Honorars.
A.4.2 Die Zahlung des Honorars wird nach Erhalt der Rechnung fällig und ist vom Auftraggeber bis spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung zu begleichen. Nach Ablauf der Frist kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz (§§ 288 Abs.2, 247 BGB) zu verlangen.
A.4.3 Das Honorar ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn die in Auftrag gegebenen und gelieferten Arbeiten nicht veröffentlicht werden.
A.5. Zusatzleistungen, Neben- und Reisekosten
A.5.1 Die Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie andere bei Vertragsabschluss nicht gesondert erwähnte Zusatzleistungen (Recherchearbeiten, Produktionsüberwachung u.a.) werden nach Zeitaufwand zusätzlich zum vereinbarten Honorar berechnet. Berechnungsgrundlage ist hierbei der Stundensatz nach vorherigem Auftrag.
A.5.2 Für Reisen, die nach Abstimmung mit dem Auftraggeber zwecks Durchführung des Auftrages oder der Nutzung erforderlich sind, werden die entstehenden Kosten und Spesen berechnet. Der Auftragnehmer ist hierbei verpflichtet dem Auftraggeber die entsprechenden Belege vorzuweisen.
A.5.3 Die Vergabe von Fremdleistungen im Zuge der Nutzungsdurchführung (z.B. Druckausführung, Versand) nimmt der Auftragnehmer nur aufgrund einer mit dem Auftraggeber getroffenen Vereinbarung in dessen Namen und auf dessen Rechnung vor.
A.5.4 Soweit der Auftragnehmer auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen im eigenen Namen vergibt, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von den hieraus resultierenden Verbindlichkeiten frei.
A.5.5 Die Vergütung von Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten.
A.6. Eigentumsvorbehalt
An den Arbeiten des Auftragnehmers werden nur Nutzungsrechte gemäß Punkt A.2. eingeräumt, ein Eigentumsrecht wird nicht übertragen.
A.7. Gestaltungsfreiheit
Im Rahmen des übernommenen Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit, soweit nicht ausdrückliche Vorgaben erfolgen. So sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Liegt kein Layout oder Briefing in schriftlicher Form vor, so gilt die Gestaltung des Auftragnehmers grundsätzlich als akzeptiert. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Auftragnehmer behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
B: Zusatzbedingungen „Grafikdesgin“
B.1. Korrektur und Produktionsüberwachung bei Drucksachenerstellung
Die Produktion wird vom Auftragnehmer nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung überwacht. Besteht eine solche Vereinbarung, so ist der Auftragnehmer ermächtigt, erforderliche Entscheidungen zu treffen und Weisungen zu erteilen.
B.2. Haftung
B.2.1 Eine Haftung für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit seiner Arbeiten wird vom Auftragnehmer nicht übernommen; gleiches gilt für deren Schutzfähigkeit.
B.2.2 Der Auftraggeber übernimmt mit der Genehmigung der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text.
B.2.3 Die dem Auftragnehmer überlassenen Vorlagen (z.B. Texte, Fotos, Muster) werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der Auftraggeber zur Verwendung berechtigt ist.
B.2.4 Soweit der Auftragnehmer auf Veranlassung des Auftraggebers Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet er nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.
B.2.5 Die Freigabe von Produkten und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber. Delegiert der Auftraggeber im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an den Auftragnehmer, stellt er ihn von der Haftung frei.
B.2.6 Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist eine Haftung des Auftragnehmers nicht ausgeschlossen.
B. 3. Belegexemplare bei Drucksachenerstellung
Von vervielfältigten Werken sind dem Auftragnehmer ca. 10 Belegexemplare unentgeltlich zu überlassen, die er auch im Rahmen seiner Eigenwerbung verwenden darf.
C: Zusatzbedingungen „Webdesign“
C.1. Abnahme / Vergütung
C.1.1 Jeder Entwurf wird dem Auftraggeber zur Prüfung und Abnahme bereitgestellt. Die Bereitstellung erfolgt per E-mail oder auf einem passwortgeschützten Bereich der Webseite www.augenschein-design.de.
C.1.2 Der Auftraggeber hat das Recht, nach Erhalt der ersten Entwürfe Änderungen / Nachbesserungen zu verlangen oder kann (bei absolutem Nichtgefallen der Entwürfe) kostenfreie Zweitentwürfe fordern. Sollte es sich allerdings um Änderungswünsche handeln, die im völligen Gegensatz zu dem vom Auftraggeber im Auftrag gemachten Gestaltungsvorgaben stehen, wird der hierdurch entstehende Mehraufwand zusätzlich in Rechnung gestellt. Grundsätzlich sollte der Auftraggeber für den Zweitentwurf detaillierte neue Gestaltungsvorgaben erbringen, damit diese dann bestmöglich umgesetzt werden können. Die Wünsche für einen Zweitentwurf dürfen allerdings den Rahmen der bei Auftragserteilung gemachten Vorgaben nicht deutlich überschreiten.
C.1.3 Nach Abnahme des Entwurfs sind 1/3 des im Kostenvoranschlag angegebenen Honorars an den Auftragnehmer zu entrichten. Die Vergütung der Restsumme erfolgt nach individueller Absprache.
C.1.4 Nach der Endabnahme der fertigen Webseite sind jegliche Änderungen und / oder Aktualisierungen soweit nicht anders vereinbart kostenpflichtig und werden je angefangene Stunde berechnet. Als Zeitpunkt der Endabnahme gilt das Datum der Abschlussrechnung.
C.2. Urheberrecht
Bei Individualprogrammierung im Kundenauftrag liegen alle Urheberrechte am Code beim Auftragnehmer. Eine Weiterverwendung bzw. Wiederveräußerung - auch auszugsweise - ist nur mit schriftlicher Genehmigung erlaubt.
C. 3. Haftung
C.3.1 Jegliche Haftung für Schäden, die durch verwendete Fremdprogramme oder durch den Auftraggeber wegen nicht korrekt verwendeter Individualprogrammierung entstehen, ist ausgeschlossen.
C.3.2 Eine Haftung für vom Auftraggeber zur Verfügung gestelltes Bild-, Text-, Audio- oder Videomaterial wird ebenso ausgeschlossen wie eine wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit des Designs der Webseite. Gleiches gilt für deren Schutzfähigkeit.
D: Zusatzbedingungen „Fotografie“
D.1. Auftragsproduktionen
D.1.1 Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Auftraggeber nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch den Auftragnehmer ausgewählt.
D.1.2 Sind dem Auftragnehmer innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
D.2. Überlassenes Bildmaterial
D.2.1 Das Bildmaterial wird dem Auftraggeber ausschließlich in digitaler Form übergeben, je nach Absprache entweder als Download in einem passwortgeschützten Kundenbereich auf der Webseite www.augenschein-design.de oder auf Daten-CD / DVD-ROM. Sofern nicht anders mit dem Auftraggeber abgesprochen, werden die Bilder im Format JPEG in höchster Auflösung geliefert.
D.2.2 Vom Auftraggeber in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
D.2.3 Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.
D.3. Nutzungsrechte
D.3.1 Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet.
D.3.2 Soweit nicht anders vereinbart, ist die Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Auftragnehmer vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild. Der korrekte Urhebervermerk lautet: Andreas Strunz / augenschein design.
D.4. Haftung
D.4.1 Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Auftraggeber. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
D.4.2 Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Auftraggeber für dessen sachgemäße Verwendung und Schutz vor Zugriff des Materials von Dritten verantwortlich.
D.5. Ausfallhonorar
Bei einer Stornierung oder Verschiebung bereits gebuchter und vereinbarter Fototermine sind 50 % des vereinbarten Honorars zu zahlen. Entstehen dem Auftragnehmer durch die Stornierung oder Verschiebung des bereits vereinbarten Fototermins weitere Kosten (z.B. Stornogebühren durch Locationmieten), so sind diese zu ersetzen. Das Ausfallhonorar /der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Auftragnehmer einen höheren oder der Auftraggeber einen geringeren Schaden nachweist.
E: Gemeinsame Bestimmungen
E.1 Eigenwerbung
Soweit nicht anders vereinbart, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, seine Arbeiten zu Präsentationszwecken zu verwenden, sowie als Arbeitsproben auf seiner Internetseite www.augenschein-design.de zu veröffentlichen.
E.2 Datenschutz
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Daten des Auftraggebers zu speichern, die zur Erfüllung des Vertragszwecks notwendig sind. Kundendaten werden ausschließlich an Dritte weitergeleitet, wenn staatliche Institutionen oder die Einhaltung international anerkannter technischer Normen dies erforderlich machen. Der Auftraggeber ist für seine im Internet gelagerten Daten in vollem Umfang selbst verantwortlich
E.3 Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
E.4 Schriftform
Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
E.5 Salvatorische Klausel,
Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.
E.6 Gerichtsstand / Erfüllungsort
Erfüllungsort für beide Teile ist der Sitz des Auftragnehmers:
Fotograf und Dipl.-Designer (FH) Andreas Strunz (Nürnberg / Deutschland).